Die Gurke darf krumm sein

 

Nach der Gurkenkrümmungsverordnung von 1988 darf die Gurke in der Handelsklasse Extra praktisch nicht krumm sein. Genauer gesagt, die maximale Krümmung darf 10mm auf 10cm Gurke betragen.  Oft wurde über diese Verordnung gesprochen als Beispiel für die Klärungswut der Brüsseler Beamten. Auch wenn dieses Verordnung inzwischen abgeschafft ist, spielt das für den Handel keine Rolle. Dort verhält man sich so, als ob es die Verodnung immer noch geben würde. Die krumme Gurke wird aussortiert und weggeschmissen-was für ein Verschwendung und was für ein Hohn, bei all den Mneschen die hungern müssen.

Zu leicht verfahren wir so auch bei den Menschen. Abweichler sind suspekt, ein Mensch mit Ecken und Kanten mögen wir nicht so und hinterfargen seine Absichten.

 

Was uns fehlt-ist dieser Mensch nicht da, sind aber gerade diese Kanten, dieses Besondere, diese Eigenarten.

 

Lassen wir sie zu!

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